Bestimmungen
für das Jugendboßeln von 6 bis 18 Jahren
Die folgenden Bestimmungen für das Jugendboßeln sind für alle dem Verband Schleswig-Holsteinischer Boßler e. V. angeschlossenen Unterverbände verbindlich.
1. Wahlen:
a. Die Jugendwarte müssen alle zwei Jahre durch die Jugendversammlung gewählt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
b. Die gewählten Jugendwarte sind durch die Mitglieder der Jahreshauptversammlung zu bestätigen.
2. Altersklassen:
Gruppe 1: Kinder bis zu 9 Jahren.
Gruppe 2: Jugendliche von 10 bis 15 Jahren.
Gruppe 3: Junioren von 15 bis 18 Jahren.
Für den Wechsel in die nächsthöhere Altersgruppe ist im gesamten Jugendbereich jeweils das Geburtsjahr entscheidend.
Beispiel: Altersklasse der 15- jährigen Boßler.
Beginn: Am 01.01. des Jahres, in dem der Boßler seinen 15. Geburtstag hat.
Ende: Am 31.12. des Jahres, in dem der Boßler seinen 15. Geburtstag begeht.
Der Eintritt in die Männerklasse erfolgt in dem Jahr, in dem der Boßler seinen 19. Geburtstag feiert, und zwar in der Altersklasse 19 bis 29 Jahre.
3. Boßelgewichte:
Gruppe 1 (bis 9 Jahre) : 250-Gramm-Boßel, erlaubte Abweichung:
245 bis 255 Gramm, Durchmesser 49 bis 50 mm.
Gruppen 2 und 3 (10 bis 18 Jahre) : 375-Gramm-Boßel, erlaubte Abweichung:
370 bis 380 Gramm, Durchmesser 53 bis 54 mm.
4. Allgemeine Leistungsbedingungen:
Gruppe 1 (Jugend) : bis 6 Jahre................ 30 m
bis 7 Jahre................ 35 m
bis 8 Jahre................ 40 m
bis 9 Jahre................ 45 m
Gruppe 2 (Jugend) : bis 10 Jahre.............. 50 m
bis 11 Jahre............. 60 m
bis 12 Jahre............. 75 m
bis 13 Jahre............. 90 m
bis 14 Jahre............. 105 m
bis 15 Jahre............. 120 m
Gruppe 3 (Junioren) : 15-16 Jahre............. 135 m
17-18 Jahre............ 160 m
5. Leistungsplaketten:
Gruppen 1 und 2 (Jugend) : 150 m.......... Bronze
165 m.......... Silber
180 m.......... Gold
195 m.......... Gold mit Eichenlaub
210 m.......... Gold mit Brillant
6. Standaufbau:
Ausgangsbasis ist wegen der technischen einfachen Handhabung bei Wettkämpfen der Stand der Erwachsenen.
Die Abwurflinie wird für das Jugendboßeln lediglich 20 m nach vorne verlegt, so dass sich eine Verbreiterung der Bahn von durchschnittlich 10 m ergibt.
Die Werte im Einzelnen:
Länge: Breite:
bis 20 m 20 m
bis 30 m 25 m
bis 40 m 30 m
bis 50 m 35 m
bis 60 m 40 m
bis 70 m 45 m
bis 80 m 50 m
Auf die personell vollständige Besetzung eines Standes muss unbedingt geachtet werden.
7. Standboßelmeisterschaften auf Verbandsebene:
Die Mannschaftsstärken betragen je nach Veranstaltung drei oder sechs Jugendboßler.
Beim Landesjugendboßeln werden die Teilnehmer von den Unterverbänden gestellt. Die Mannschafts- und Einzelsieger werden nach der Meterleistung im 4-Wurfsystem ermittelt. Geworfen wird ausschließlich mit der 375- Gramm- Boßel nach Verbandsbedingungen.
Beim Verbandsfest können die Juniorenboßler in den Sechsergruppen der Vereine antreten und mit der 375- Gramm-Boßel werfen. Ihre erzielten Meter zählen vollwertig bei der Ermittlung der Gesamtmeterzahl der Sechsergruppen. Ein Junior mit der 375- Gramm- Boßel kann den Titel des Juniorenverbandsmeisters erringen und gleichzeitig Verbandsmeister in der Einzelwertung der Männerklasse werden. Die Ergebnisse der Junioren- Dreiergruppen werden den Werferlisten entnommen.
Der Verband kann auch Veranstaltungen für Jugendvereinsmannschaften durchführen.
8. Verbandsmeisterschaften im Straßen- und Feldboßeln:
Bei den Verbandsmeisterschaften bilden jeweils drei Jugend- und Juniorenwerfer pro Unterverband und Disziplin eine Mannschaft.
Es werden Mannschafts- und Einzelsieger in beiden Disziplinen ermittelt. Die Durchführungsbestimmungen sind mit denen der Männer identisch.
Dabei gilt folgender Modus:
Pro Unterverband können fünf Jugend- und Juniorenwerfer in beiden Disziplinen starten. Die drei besten Einzelergebnisse zählen für die Mannschaftswertung, für die Einzelwertung zählen alle fünf Ergebnisse. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Männern.
Beim Straßen- und Feldboßeln gibt es für die Junioren nach unten hin keine Altersbeschrän-kung. Diese Regelung kommt aber nur dann zum Tragen, wenn ein Unterverband keine voll-ständige Juniorenmannschaft stellen kann. Das erzielte Ergebnis der hier eingesetzten Jugend-werfer zählt für das Mannschaftsergebnis der betreffenden Juniorenmannschaft. Die Einzel-wertung für diese Jugendwerfer erfolgt nach den Richtlinien der Jugendklasse.
Im Feldkampf mit dem Hollandkloot (300 Gramm) ist die Wurftechnik freigestellt.
Beim Straßenboßeln ist es den Jugendwerfern bis 15 Jahren (Jahrgang) erlaubt mit der irischen
24-Unzen Stahlkugel zu werfen.
Vorstehende Geschäftsordnung und Bestimmungen wurden von der Jahreshauptversammlung in Wacken am 13. November 2021 beschlossen und treten mit diesem Tage in Kraft.
Jugendbestimmungen
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